Mit der zunehmenden Konsolidierung im Rahmen der IT-Konsolidierung Bund (ITKB) ist auch die Übertragung von Verantwortung für die Informationssicherheit verbunden. Eine angemessene Verzahnung der Informationssicherheitsmanagementsysteme der Institutionen der ITKB ist zwingend erforderlich, um auch im Kontext der Konsolidierung ein einheitliches Informationssicherheitsniveau aufrechtzuerhalten. Die dazu notwendigen Rechte und Pflichten der Institutionen der ITKB werden in der Informationssicherheitsrichtlinie IT-Konsolidierung Bund 2.0 aufgeführt und sollen in einem neuen Mindeststandard detailliert werden. Der Entwurf dieses Mindeststandards wurde in Abstimmungen mit allen relevanten Stakeholdern der ITKB erarbeitet.
Bei der Erstellung von Mindeststandards werden die Ressorts im Rahmen der Ressortkonsultation beteiligt und um Kommentierung des Entwurfs gebeten. Der Entwurf wurde den Ressorts am 17.05.2024 zur Verfügung gestellt. Von einem Community Draft wurde abgesehen, da dieser Mindeststandard speziell auf die IT-Konsolidierung des Bundes ausgerichtet ist.
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